Abgeschickt von onkel_c am 05 Dezember, 2002 um 20:15:40:
Antwort auf: Re: Interessante Frage: Zu verallgemeinern.. von Mistagi am 05 Dezember, 2002 um 19:25:40:
...auf alle fälle. das fahrzeug hat eine h zulassung, und damit ist das fahrzeug letztlich erhaltenswertes kulturgut! es muss aber eben den bestimmungen dafür entsprechen. michael liegt völlig richtig: nur zeitgenössisches kulturgut, mit entsprechender bereifung findet beim tüv diesbezüglich, sofern ein gewissenhafter prüfer, auch anklang!
aber mal ehrlich: entweder h oder nicht h, will heißen, man sollte auch dazu stehen, und nicht nur der kosten wegen,....
mfg
carsten